Vorerbschaft und Nacherbschaft

 

Die Vorerbschaft und die Nacherbschaft sind besondere erbrechtliche Konstruktionen, mit denen die Verwaltung des Vermögens eines Erblassers über mehrere Generationen hinweg möglich ist. Der Vorerbe erhält zunächst den Nachlass, ist aber in seiner Verfügung darüber eingeschränkt, da das Vermögen zu einem späteren Zeitpunkt auf den Nacherben übergehen soll.

Diese Konstellation wird häufig genutzt, um das Familienvermögen langfristig zu sichern und zu steuern.

 

Doch wie verhält es sich in solchen Fällen mit der Erbschaftsteuer?
Diese Frage ist nicht nur komplex, sondern auch von großer Bedeutung, da sie für den Nacherben erhebliche steuerliche Konsequenzen haben kann.

Denn die Nacherbschaft ist eine besondere erbrechtliche Konstruktion, die erhebliche Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer haben kann. Aufgrund der komplexen Regelungen ist es wichtig, die steuerlichen Folgen der Nacherbschaft genau zu verstehen, um rechtzeitig die besten Entscheidungen treffen zu können. In diesem Blogbeitrag gehen wir detailliert auf die steuerliche Behandlung der Nacherbschaft ein und zeigen Ihnen, wie Sie die Steuerlast minimieren können.

Was ist eine Nacherbschaft?

Eine Nacherbschaft liegt vor, wenn der Erblasser einen Vorerben und einen Nacherben einsetzt. Der Vorerbe erhält zunächst das Erbe, kann es aber nur eingeschränkt nutzen und grundsätzlich nicht frei darüber verfügen, da es für den Nacherben zu erhalten ist. Der Nacherbe tritt erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Erbenstellung ein (sog. Nacherbfall), in der Regel nach dem Tod des Vorerben.

Steuerliche Behandlung des Nacherbfalls

Die Nacherbschaft führt zu einer besonderen steuerlichen Behandlung. Entscheidend ist, dass der Nacherbe erst mit Eintritt des Nacherbfalls (z.B. Tod des Vorerben) steuerpflichtig wird. Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 ErbStG gilt das Vermögen, das mit dem Nacherbfall auf den Nacherben übergeht, als vom Vorerben stammend. Die Erbschaftsteuer bemisst sich also nach dem Verhältnis zwischen Vorerben und Nacherben.

Freibeträge und Steuerklassen

Die steuerliche Einstufung im Erbfall richtet sich nach dem Verhältnis zwischen Vorerben und Nacherben:

  • Steuerklasse: Die Steuerklasse bestimmt den Steuersatz und die Höhe der Freibeträge. Je näher die Verwandtschaft, desto höher die Freibeträge und desto niedriger der Steuersatz. Am günstigsten ist die Steuerklasse I (z.B. Kinder).

  • Freibeträge: Kinder haben z.B. gegenüber Eltern einen Freibetrag von 400.000 Euro. Eine ungünstige Einstufung kann die Erbschaftsteuer jedoch drastisch erhöhen, z.B. wenn der Vorerbe mit dem Nacherben weitläufig verwandt ist.

  • Günstigere Steuerklasse beantragen

Der Nacherbe kann gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG beantragen, dass sein eigenes Verwandtschaftsverhältnis zum ursprünglichen Erblasser für die Steuerberechnung herangezogen wird. Dies kann die Steuerlast erheblich senken, wenn der Nacherbe mit dem ursprünglichen Erblasser näher verwandt ist als der Vorerbe.

 

Beispiel:

Erblasser E setzt seinen langjährigen Fußballfreund als Vorerben und seinen minderjährigen Enkel als Nacherben ein. Ohne Antrag müsste der Enkel die Erbschaftsteuer aufgrund seines Verhältnisses zum Vorerben (Fußballfreund des Großvaters) zahlen.

Mit dem Antrag kann er jedoch das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser (seinem Großvater) geltend machen, wodurch er in eine günstigere Steuerklasse mit einem höheren Freibetrag kommt.

 

Vermeiden Sie diese Fehler!

  1. Fehlender Antrag: Häufig wird versäumt, den Antrag nach § 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG zu stellen, was zu unnötig hohen Steuerlasten führt.

  2. Falsche Annahme der Steuerklasse: Viele gehen irrtümlich davon aus, dass die Steuerklassen des ursprünglichen Erblassers automatisch gelten, was nicht der Fall ist.

  3. Keine rechtzeitige Planung: Ohne frühzeitige steuerliche Beratung können ungünstige Regelungen getroffen werden, die im Nachhinein nicht mehr korrigiert werden können.

Fazit

Der Erbfall ist steuerlich anspruchsvoll und bietet Möglichkeiten zur Optimierung der Erbschaftsteuer.

Ein umfassendes Verständnis und eine rechtzeitige Planung sind unerlässlich, um die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen.

Sollten Sie unsicher sein, wie die Regelungen auf Ihre Situation anzuwenden sind, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um gemeinsam die steuerlich beste Lösung für Ihre Erbschaftsangelegenheiten zu erarbeiten.

 

Sie planen testamentarisch eine Vor- und Nacherbschaft?

Gerne unterstützen wir Sie bei den steuerlichen Besonderheiten.

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Artur Radke Steuerberater | Partner
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